Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Cateringaufträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei abweichenden Vereinbarungen bedürfen diese der Schriftform und sind erst mit der Unterzeichnung beider Geschäftspartner rechtswirksam.
I. Allgemeines
- Vereinbarungen von Leistungen und Lieferungen werden erst mit schriftlicher Rückbestätigung durch den Auftraggeber bindend.
- Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot bzw. eine allfällige schriftliche Abänderung dessen.
- Bei Abweichungen zwischen mündlicher Bestellung und schriftlicher Bestellung und der daraus resultierenden schriftlichen Auftragsbestätigung ist letztere maßgeblich.
II. Garantiezahl
- Eine Reduzierung bzw. Anhebung der ursprünglich bestellten Gästeanzahl von mehr als 10% kann nur bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden.
- Die endgültige Anzahl (=Garantiezahl) der Gäste muss der Veranstalter spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Diese Zahl dient als Verrechnungsgrundlage.
- Erfolgt eine Aufstockung der Garantiezahl, dient die tatsächliche Gästeanzahl als Verrechnungsgrundlage.
III. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnung kann mittels Überweisung oder in Bar beglichen werden. Der offene Betrag ist nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Spesen in banküblicher Höhe verrechnet.
- Überweisungen bitte an Konto Nr. 18861, Raiffeisenbank Drassmarkt, BLZ 33014, IBAN: AT87 3301 4000 0001 8861, BIC: RLBAT2E014, UID: ATU 66604604
IV. Stornobedingungen
- Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Kosten verrechnet.
- Bei Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 40% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierungen innerhalb von 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt.
- Allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen werden ebenfalls weiterverrechnet.
- Für Stornorechnungen gelten die unter Punkt 3 angeführten Bedingungen.